Ku's erste Gehversuche

Begonnen von Ku, 2005-04-17, 17:42:17

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Ku

@ VerbOrg
Du musst Dich täglich mit Gesetzen befassen? Als was? Richter, StA, Anwalt, Angeklagter?
Bin selber Jurist.

Ku

@ amarillo
Der Großherzog hat sich paar Mädchen gehalten. Hat aber damals keinen gestört.

amarillo

Und das läuft bereits unter Schweinkram?

Aber wenn man im juristischen Herzen Deutschlands auch noch als Jurist tätig ist, muß man wohl etwas strengere Maßstäbe ansetzen.
Ich kenne das von meinem Nachbarn, der ist Staatsanwalt.
Das Leben strebt mit Urgewalt nach Entstehung und Musik.

VerbOrg

Volljuristin?
Nein.
Beschäftige mich hauptsächlich mit SGB I, IV, VI und X, FRG + VAHRG.
Musste mich allerdings an der FH auch in andere Rechtsbereiche einlesen.

(Hast du's eigentlich bemorken? Du wurdest schon befrorden.)

Ku

Was war denn Euer bisheriger Mittelpunkt?

VerbOrg

Amarillo mien irgendwo südlich von Oldenburg.

Ku

@ VerbOrg
Ich bin aber nicht als Anwalt oder so tätig. Ich arbeite in der Konzernrevision eines großen ansässigen Unternehmens.

Ku

Danke für die heutige Unterstützung. Ich muss morgen um 6 Uhr raus und bette mich jetzt ein.
Gruß
Ku

Kilian

Zitat von: VerbOrg in 2005-04-17, 21:19:33Aus dir soll man schlau werden.
Da stellst du Regeln auf, die du kurze Zeit später wieder in Frage stellst.

Meine Äußerungen haben halt keinen Steintafelcharakter. Oder, wie ein Freund es neulich so schön ausdrock: Bin ich Jesus, wachsen mir Schriftrollen aus der Tasche?

ZitatAber eigentlich ist das ja auch das Schöne an den unregelmäßigen Verben: sie folgen einfach keinen Regeln, deshalb werden sie ja gerade als unregelmäßig bezinchen.

Du saxz. ;D

ZitatDie Sache mit dem arverbitten muss ich mir noch mal reiflich durch die Birne gehen lassen. Würde man das nicht dann auch "arwerbitten" aussprechen müssen?

Wie ich den Volksmund einschätze, wahrscheinlich bald schon. Und könnte man ihn zwingen, arbebitten zu stststotttern? Aber die neuen Varianten haben das schönere Metrum, das gibt für mich den Ausschlag.

ZitatSo ganz bitt ich das noch nicht arver.

Vielleicht verbeitest du es bald ar. Aber ob das Präfix beim ar oder beim beiten bleibt, will ich jetzt nicht festlegen. Sonst werde ich wieder drauf festgenulgen. ;)

VerbOrg

ZitatVielleicht verbeitest du es bald ar. Aber ob das Präfix beim ar oder beim beiten bleibt, will ich jetzt nicht festlegen. Sonst werde ich wieder drauf festgenulgen.
Ich bebitt zwischenzeitlich meine Hirnwindungen ar und stoll fest, dass mir diese Variante echt gut gefällt. (Grade bei bearbeiten klingt's schön schräg.)

Ich bin für die Festlegung einer neuen, festen Regel, an die sich alle zu halten haben:

Erloben ist, was man versteht. Egal mit wie viel Phantasie.

Önffe vielfältige Möglichkeiten er, die es sonst nicht erönffe.
Und vielleicht kann man dann noch besser dichten. :)

Kilian

Mit beliebig niedrigem Fantasielevel verständliche Sprache? Da bin ich skeptisch.

Bis auf den Zusatz gibt die Regel, glaube ich, ungefähr etwas wieder, an das sich bei der GSV traditionell im Allgemeinen größtenteils gehalten wird (was für ein Satz :)). Die Formulierung gefällt mir jedenfalls.

VerbOrg

Ich meinte eigentlich, egal wie viel (und damit meine ich viel) Phantasie man braucht, um das Geschriebene zu verstehen.

Schließlich will man ja auch ein bisschen geistig gefordert werden.
(Wie du siehst, will ich mich von Denken noch immer nicht ganz verabschieden. Das Nichtdenker-Buch hat da absolut versagt.)

Kilian

Mit beliebig hohem Fantasielevel unverständlich sein dürfende Sprache! Da bin ich begeistert.

VerbOrg

Na, mit hohem Phantasielevel kann es dann ruhig verständlich sein.
So ganz sollten wir auch hier Arnymenos' kategorischen Sprachimperativ nicht aus den Augen verlieren.
Aber da hier ja soviseau nur Leute mit sehr viel Phantasie mitmachen, kann man da ruhig mal um vünv oder mehr Ecken denken müssen. ;D

Kilian

Zitat von: VerbOrg in 2005-04-18, 22:17:17
Na, mit hohem Phantasielevel kann es dann ruhig verständlich sein.

Ja, ich wollte es logisch einwandfrei formulieren. Hätte ich geschrieben "mit beliebig hohem Fantasielevel verständlich", wäre das keine explizite Erlaubnis zur Voraussetzung hoher Fantasielevels gewesen. Nicht wahr, ne, alles klar...