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Beiträge - abc123

#1
Über die GSV / Wirsch als Entneinung
2010-05-08, 15:49:52
Bei einem Gespräch über Händel gestern beschrieb ein Mädel seine Musik als "wirsch". Ich lachte wegen der Entneinung, aber der Duden weiß es besser:
Zitatwirsch <Adj.> [älter: wirrisch, zu →wirr] (landsch.): ärgerlich; aufgeregt.
Nicht:
Zitatwirsch
entgegenkommend, hilfsbereit, freundlich

Das muss doch jetzt raus oder ...? Und was heißt denn dieses "landsch." ... wie kann denn etwas "landsch." ärgerlich sein?

abc
#2
Zitat von: Ku in 2010-04-26, 21:40:29
Juristen meinen selbstverständlich niemals auch nur annähernd, was sie sagen.
Wenn der Mandant [...]
Und wenn das Gericht dann leberwurstartig entschieden hat (nicht mal der liebe Gott weiß, wie ein Gericht entscheidet und was in einer Leberwurst ist), dann trinken die beiden Juristen ein Bierchen zusammen.

Ist alles richtig. Übrigens habe ich letztens den ultimativen Konter auf "Vor Gericht und auf hoher See ..." gehört: "Und wofür brauche ich dann Sie?" Na hoffentlich fällt da was ein.
#3
Hallo zusammen,

da ich mich im Urheberrecht ein wenig auskenne, möchte ich mich anerbieten, etwas beizutragen. Was ist denn eurer Ansicht "zu erledigen"?

Grüße abc123
#4
Zitat von: Homer in 2010-04-26, 01:20:05
@abc:
Gewiß, wenn es eine herrschende Meinung gibt, dann kann es auch immer eine andere Meinung geben (muß allerdings nicht, ebensowenig wie "es herrscht Sonnenschein" eine Unterdrückung zugleich existierenden anderen Wetters impliziert oder "es herrscht schlechte Stimmung" eine Unterdrückung usw. usw.). Aber signalisiert nicht ein hinzugefogenes "ganz" dann, daß die Gegenmeinung bloß hypothetisch existiert oder doch so unbedeutend ist, daß sie die Totalität der Herrschaft nicht stören kann? Wozu also dann Herrn XY mit seiner läppischen a.A. erwähnen? Nun, ich will mich nicht unnötig dumm stellen. Ich meine zwar weiterhin, daß der Ausdruck "ganz herrschende Meinung", mit den Mitteln des Alltagsdeutschen interpretoren, die a.A. im Grunde zum Verstummen bringt, das heißt aber nicht, daß ich – nach Kus und Deiner kundigen Einwürfen – nicht glaube verstanden zu haben, was "herrschend" heißen soll: Wenn ich "überwiegend" einsetze, wird ein Schuh draus. Denn das impliziert nun wirklich ein Überwogenes. Und das sagt Ihr doch auch: "nach ganz überwiegender Meinung". Oder heißt das bei Euch noch etwas anderes? Das triebe mich allerdings in den Irrsinn.

Nein, herrschend und überwiegend werden synonym verwendet.  :D Laut duden.de ist vorherrschen gleichbedeutend mit überwiegen.

Mich bringt diese Kombination mit ganz, was ja auch der Grund für diese Anfrage war, ebenfalls erheblich ins Grübeln. Ziel war auch nicht, ein Gespräch unter Kollegen zu führen, sondern zu erfahren, was Menschen, die sich mit Sprache auskennen, von diesem Ausdruck halten. Und da man zumindest darüber stolpern kann, wie unsere Reaktion beweist, ist nach den zehn Geboten zum deutlichen Schreiben nach Trevor-Roper besser drauf zu verzichten.

ZitatZu diesem Ende sollst du danach streben, [...] daß kein Leser verpflichtet ist, auch nur einen einzigen Satz zweimal zu lesen, um seine wahre Bedeutung zu verstehen.

Ganz liebe Grüße abc123
#5
Da eine ganz hérrschende Meinung weniger wäre als die herrschende Meinung, muss eine gánz herrschende Meinung gemeint sein. Nach Deinem Verständnis, lieber Homer, würde diese sich logisch nicht mit der Existenz von Herrn XYs anderer Meinung vertragen.

Selbst die herrschendste Meinung, Ku, muss nicht die einzige sein, also gilt das a maiore ad minus auch für die ganz h.M. - liegt der Witz also nicht im ganz, sondern im herrschend? Kann nur von Herrschaft gesprochen werden, wenn es auch einen Beherrschten (Herrn XYs Auffassung) gibt? Hmm ... Der Ausdruck h.M. soll deutlich machen, dass es die meisten Leute so sehen. Durch zahlenmäßige Überlegenheit wird gleichsam Herrschaft über die Vertreter einer anderen Auffassung ausgeübt im Königreich einer konkreten Frage. Sowohl Meinung als auch Herrschaft setzen einen Gegenpol, nämlich mindestens eine andere mögliche Meinung bzw. einen Beherrschten voraus. Also hat nach dieser Logik auch die ganz h.M. eine a.A. nötig, denn sonst wäre sie weder herrschend, noch eine Meinung.

Wir halten fest: Ganz ist hier nicht wie beim Neffen gemeint, sondern im Sinne von vollumfänglich. Dennoch bedeutet die ganze Herrschaft innezuhaben nicht, dass niemand eine andere Meinung hat, sondern dass niemand anders herrscht. Finde ich ganz überzeugend. Danke für die wertvollen Anregungen.
#6
Hallo zusammen,

in der Juristerei geht es häufig um die herrschende Meinung, die derweil auch in ihrer gesteigerten Form, der ganz herrschenden Meinung, auftreten kann. Allenthalben begegnete mir in der einen oder anderen Fachschrift nun die Angabe "ganz h.M., a.A. (andere Ansicht) Herr XY". Dies machte mich wundern: Steht es der Ganzheit der h.M. nicht entgegen, dass Herr XY a.A. ist? Ganz Gallien?

Zitatganz <Adj.> [mhd., ahd. ganz = unversehrt, heil; vollständig; vollkommen, H. u.]

Ein Kommilitone wies das scharf zurück: Die ganz h.M. sei weniger als die allgemeine Auffassung, denn "ganz" hieße nicht immer "vollständig", sondern auch mal einfach "groß" oder "gesteigert", z.B. habe er seinen Neffen getroffen und ihm gesagt, er sei ja schon - aufgepasst! - "ganz groß"! Ein Dozent ließ sich auf diese Frage gar nicht erst ein: "Das sind keine sinnvollen Begriffe, sondern Figuren, um sich der Argumentation zu entziehen."

Ungeachtet dessen steht meine Frage immer noch im Titel dieses Beitrags. Ich hoffe auf ganzheitliche Bildung.

Grüße abc123
#7
Neue Ideen / Re: Dativ-e bei Ich
2010-04-25, 21:29:52
Zitat von: E-in-e-iger Zwilling in 2010-04-25, 19:18:09
Prächtig stünd' das E dem Iche
Wenn "des Iches" E nicht wiche.
Ob ein-e-ig oder zwei-e-ig,
Egal, nur sei's nicht un-e-lich!
Der Iche e-es E-igentum
Schüf' auch dem E-e sich'ren Ruhm!

Bravo Deinem lyrischen Talente und Deinem Fehlen von Eitelkeit. Die selbstlose, anonyme Veröffentlichung zeigt die vollkommene Hingabe an die Poesie unter Entsagung des Ichs. Ich versenke mich nach einem ersten Erfolg nun in die Neutschstudien.
#8
Neue Ideen / Re: Dativ-e bei Ich
2010-04-25, 18:33:07
Also des Ichs, anstatt des Iches! Mit dem e im Genitiv bricht mir auch das romantisch verklärte Dativ-e weg und macht meine Niederlage zu allem Überfluss grammatisch fund...oren (?). Dieser jedenfalls nicht lexikontaugliche, gespriezene Genitiv "des Iches" findet sich bei Google vornehmlich in allerlei Esoterik- und Parapsychologieforen - wohl weil er wichtiger klingt. Soweit man in diesen Kreisen recht haben kann, habe ich wenigstens in diesen Kreisen recht.

Hat mich gefron!

abc123
#9
Neue Ideen / Dativ-e bei Ich
2010-04-25, 15:20:38
Hallo zusammen,

gestern war ich in einer Kneipe, da gab es neben einer hübschen Kellnerin verschiedene Gesellschaftsspiele. Meine Freunde und ich begannen eine Runde Scrabble. Das Spiel verlief mitunter politisch sehr unkorrekt und im großen Finale war die Frage spielentscheidend, ob man dem Wort "ich" das Dativ-e anhängen darf, um z.B. als guter Buddhist dem Iche zu entsagen.

Scrabble.de/rules.php sagt folgendes:
ZitatII. Erläuterungen zur Grammatik
1. Beugungsformen im Allgemeinen
Zulässig sind alle Beugungsformen der deutschen Grammatik. Dazu gehören auch umgangssprachliche, veraltete und landschaftliche Beugungsformen, wenn sie durch die Erläuterungen eines Stichworteintrags belegbar und grammatisch korrekt sind.

3. Substantive
Substantive dürfen in jegliche der deutschen Grammatik entsprechende Deklinationsform gesetzt werden. Ein angehängtes –e im Dativ ist zulässig, wenn der Genitiv mit –es oder –[e]s angegeben wird. Ausnahmen bilden als Fremdwörter gekennzeichnete Begriffe sowie Substantive, deren Stamm auf (mindestens einen) Vokal oder Vokal plus h endet: Bei diesen Wörtern ist das Dativ-e unzulässig (wie z. B. bei Stroh; See; Ai; Ei; Meltau). Bei zusammengesetzten Wörtern, die auf ein Fremdwort mit Genitivangabe –es oder –[e]s enden, ist das Dativ-e zulässig (z. b. <dem> Domchore).

Zulässig sind auch die Formen im Dativ Plural, die der Grammatik entsprechen (z. B. den Leibern, den Adlern, den Händen, den Klöstern, den Circussen). Einige Substantive sind im Dativ Plural allerdings unverändert (z. B. den Öre; den Ewe).

duden.de:
ZitatDie Endung -e im Dativ Singular stark gebeugter Substantive im Maskulinum oder Neutrum ist heute nicht mehr unbedingt erforderlich und wird nur noch relativ selten verwendet. Lediglich in einigen idiomatischen Wendungen ist sie noch zu finden, wie etwa im Grunde genommen, zu Rate ziehen, zu Kreuze kriechen oder im Laufe der Zeit.
Grundsätzlich nicht verwendet wird das Dativ-e bei Substantiven auf -en, -em, -el, -er, etwa dem Garten, dem Vater, dem Gürtel, Substantiven, die auf Vokal enden, wie etwa dem Reh, am Knie, unter dem Schuh und bei stark gebeugten Fremdwörtern, beispielsweise dem Hotel.
In den Fällen, in denen das Dativ-e fakultativ verwendbar ist, hängt es sehr stark vom Textcharakter und vom Satzrhythmus ab, ob man sich für seine Setzung entscheidet, ob man also von dem Kind oder dem Kinde spricht, auf dem Land oder auf dem Lande wohnt, sich im Haus oder im Hause befindet.

Passt ja nicht so schlecht, dachte ich mir, konsultierte aber zur Sicherheit den Scrabble-Schiedsrichter:
ZitatDer Scrabble-Schiedsrichter hat soeben Ihre Anfrage bearbeitet.
Das von Ihnen angefragte Wort ICHE wurde als ungültig erkannt.
Begründung:
Es handelt sich um keine zulässige Ableitung des angegebenen Stichworts.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse und wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß mit SCRABBLE: www.scrabble.de!

Damit habe ich also verloren, aber man will ja auch nachträglich a) was lernen und b) über Fehlentscheidungen meckern, daher interessiert mich sehr die Meinung dieses Forums der sprachlichen Expertise und mehr noch deren Begründung.

Bitte entschuldigt die entsetzliche Sprache, ich habe noch kein Neutsch gelernt.

Viele Grüße abc123