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Themen - abc123

#1
Über die GSV / Wirsch als Entneinung
2010-05-08, 15:49:52
Bei einem Gespräch über Händel gestern beschrieb ein Mädel seine Musik als "wirsch". Ich lachte wegen der Entneinung, aber der Duden weiß es besser:
Zitatwirsch <Adj.> [älter: wirrisch, zu →wirr] (landsch.): ärgerlich; aufgeregt.
Nicht:
Zitatwirsch
entgegenkommend, hilfsbereit, freundlich

Das muss doch jetzt raus oder ...? Und was heißt denn dieses "landsch." ... wie kann denn etwas "landsch." ärgerlich sein?

abc
#2
Hallo zusammen,

da ich mich im Urheberrecht ein wenig auskenne, möchte ich mich anerbieten, etwas beizutragen. Was ist denn eurer Ansicht "zu erledigen"?

Grüße abc123
#3
Hallo zusammen,

in der Juristerei geht es häufig um die herrschende Meinung, die derweil auch in ihrer gesteigerten Form, der ganz herrschenden Meinung, auftreten kann. Allenthalben begegnete mir in der einen oder anderen Fachschrift nun die Angabe "ganz h.M., a.A. (andere Ansicht) Herr XY". Dies machte mich wundern: Steht es der Ganzheit der h.M. nicht entgegen, dass Herr XY a.A. ist? Ganz Gallien?

Zitatganz <Adj.> [mhd., ahd. ganz = unversehrt, heil; vollständig; vollkommen, H. u.]

Ein Kommilitone wies das scharf zurück: Die ganz h.M. sei weniger als die allgemeine Auffassung, denn "ganz" hieße nicht immer "vollständig", sondern auch mal einfach "groß" oder "gesteigert", z.B. habe er seinen Neffen getroffen und ihm gesagt, er sei ja schon - aufgepasst! - "ganz groß"! Ein Dozent ließ sich auf diese Frage gar nicht erst ein: "Das sind keine sinnvollen Begriffe, sondern Figuren, um sich der Argumentation zu entziehen."

Ungeachtet dessen steht meine Frage immer noch im Titel dieses Beitrags. Ich hoffe auf ganzheitliche Bildung.

Grüße abc123
#4
Neue Ideen / Dativ-e bei Ich
2010-04-25, 15:20:38
Hallo zusammen,

gestern war ich in einer Kneipe, da gab es neben einer hübschen Kellnerin verschiedene Gesellschaftsspiele. Meine Freunde und ich begannen eine Runde Scrabble. Das Spiel verlief mitunter politisch sehr unkorrekt und im großen Finale war die Frage spielentscheidend, ob man dem Wort "ich" das Dativ-e anhängen darf, um z.B. als guter Buddhist dem Iche zu entsagen.

Scrabble.de/rules.php sagt folgendes:
ZitatII. Erläuterungen zur Grammatik
1. Beugungsformen im Allgemeinen
Zulässig sind alle Beugungsformen der deutschen Grammatik. Dazu gehören auch umgangssprachliche, veraltete und landschaftliche Beugungsformen, wenn sie durch die Erläuterungen eines Stichworteintrags belegbar und grammatisch korrekt sind.

3. Substantive
Substantive dürfen in jegliche der deutschen Grammatik entsprechende Deklinationsform gesetzt werden. Ein angehängtes –e im Dativ ist zulässig, wenn der Genitiv mit –es oder –[e]s angegeben wird. Ausnahmen bilden als Fremdwörter gekennzeichnete Begriffe sowie Substantive, deren Stamm auf (mindestens einen) Vokal oder Vokal plus h endet: Bei diesen Wörtern ist das Dativ-e unzulässig (wie z. B. bei Stroh; See; Ai; Ei; Meltau). Bei zusammengesetzten Wörtern, die auf ein Fremdwort mit Genitivangabe –es oder –[e]s enden, ist das Dativ-e zulässig (z. b. <dem> Domchore).

Zulässig sind auch die Formen im Dativ Plural, die der Grammatik entsprechen (z. B. den Leibern, den Adlern, den Händen, den Klöstern, den Circussen). Einige Substantive sind im Dativ Plural allerdings unverändert (z. B. den Öre; den Ewe).

duden.de:
ZitatDie Endung -e im Dativ Singular stark gebeugter Substantive im Maskulinum oder Neutrum ist heute nicht mehr unbedingt erforderlich und wird nur noch relativ selten verwendet. Lediglich in einigen idiomatischen Wendungen ist sie noch zu finden, wie etwa im Grunde genommen, zu Rate ziehen, zu Kreuze kriechen oder im Laufe der Zeit.
Grundsätzlich nicht verwendet wird das Dativ-e bei Substantiven auf -en, -em, -el, -er, etwa dem Garten, dem Vater, dem Gürtel, Substantiven, die auf Vokal enden, wie etwa dem Reh, am Knie, unter dem Schuh und bei stark gebeugten Fremdwörtern, beispielsweise dem Hotel.
In den Fällen, in denen das Dativ-e fakultativ verwendbar ist, hängt es sehr stark vom Textcharakter und vom Satzrhythmus ab, ob man sich für seine Setzung entscheidet, ob man also von dem Kind oder dem Kinde spricht, auf dem Land oder auf dem Lande wohnt, sich im Haus oder im Hause befindet.

Passt ja nicht so schlecht, dachte ich mir, konsultierte aber zur Sicherheit den Scrabble-Schiedsrichter:
ZitatDer Scrabble-Schiedsrichter hat soeben Ihre Anfrage bearbeitet.
Das von Ihnen angefragte Wort ICHE wurde als ungültig erkannt.
Begründung:
Es handelt sich um keine zulässige Ableitung des angegebenen Stichworts.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse und wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß mit SCRABBLE: www.scrabble.de!

Damit habe ich also verloren, aber man will ja auch nachträglich a) was lernen und b) über Fehlentscheidungen meckern, daher interessiert mich sehr die Meinung dieses Forums der sprachlichen Expertise und mehr noch deren Begründung.

Bitte entschuldigt die entsetzliche Sprache, ich habe noch kein Neutsch gelernt.

Viele Grüße abc123