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Beiträge - Ly

#286
Zitat von: amarillo in 2005-02-11, 08:21:00
Da für das Imperfekt von "winken" sowohl "wunk", als auch "wank" belegt sind, darf es - meiner unmaßgeblichen Einschätzung nach - nicht als illegitim gelten.
Im Übrigen meine ich, daß es illegitim wäre, meinem Nachbarn eine reinzusemmeln, alles andere wäre doch nur ein läßlicher Fehler.

Also, "wunk" ist ja die von euch gestorkene Form, "wank" hingegen die normale. "Gewunken" ist auf Schwäbisch absolut richtig, deshalb sollte doch auch "wank" zuminedst hierzulande korrekt sein, oder?
#287
Ich hätte mal eine Frage... ich habe mich heute mit einer Freundin gestritten ob "winken" nun ein starkes Verb sei oder nicht. Auch wenn man heutzutage "er winkte" sagt, heißt es doch "er wank", oder? So sagt es ja auch eure rote Liste... Nun würde ich gerne wissen: Ist das wirklich legitim, z.B. in einem Schulaufsatz "er wank mir zu" zu schreiben, oder wird das heutzutage nur noch schwach konjugoren?