Zitat von: amarillo in 2005-02-11, 08:21:00
Da für das Imperfekt von "winken" sowohl "wunk", als auch "wank" belegt sind, darf es - meiner unmaßgeblichen Einschätzung nach - nicht als illegitim gelten.
Im Übrigen meine ich, daß es illegitim wäre, meinem Nachbarn eine reinzusemmeln, alles andere wäre doch nur ein läßlicher Fehler.
Also, "wunk" ist ja die von euch gestorkene Form, "wank" hingegen die normale. "Gewunken" ist auf Schwäbisch absolut richtig, deshalb sollte doch auch "wank" zuminedst hierzulande korrekt sein, oder?